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unmerged(295827)

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Apr 3, 2011
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  • Crusader Kings II
  • Europa Universalis III Complete
  • Divine Wind
  • Europa Universalis IV
  • For the Motherland
  • Hearts of Iron III
  • Hearts of Iron III: Their Finest Hour
  • Heir to the Throne
  • Semper Fi
  • Victoria 2: A House Divided
Hallo zusammen,
die Frage steht eigentlich schon in der Überschrift :)

Folgende Situation ergab sich gestern gleich zweimal:
- Ich habe einen ganz normalen, vom Kanzler erlogenen, Anspruch per Krieg durchgesetzt.
- Danach war ich Graf der entsprechenden Provinz.
- Jeweils eine Stadt und die Kirche blieben aber unter der Herrschaft des vorherigen Herrschers bzw. seiner Vasallen.
- Nach einiger Zeit und einem Krieg aus anderem Grund (!) gegen den vorherigen Herrscher gingen die Ansprüche in einer der beiden Grafschaften an mich über.


Das ist mir in meinen bisherigen Spielen nie passiert. Kurz und knapp: Woran liegt's?

Gruß,
DpB
 
Ich kanns mir nur so erklären, daß die Baronien schon vorher einen anderen Lehnsherren hatten.
 
Hatten sie nicht, der Lehnsherr ist ja der, von dem ich die Grafschaft erobert habe :(

Das Problem hat sich inzwischen zwar erledigt, weil mir das ganze Eck gehört, trotzdem wär's spannend zu wissen, wo diese Verhältnisse herkamen.

Gruß,
DpB
 
dann hattest du den frieden geschlossen, bevor diese städte/bistümer/burgen von dir besetzt waren.
wenn du willst, dass diese beim friedensschluss zu deinen untertanen werden bzw. eine zweite burg in deinen besitz übergeht, musst du die belagerung komplett durchziehen.
 
Oh, DAS erklärt einiges :)

nach 120 Spielstunden wieder was gelernt, dankeschön :)

Anschlussfrage: "Verjähren" diese Liegenschaften irgendwann? Bei EU3 ist es der Fall, dass Ansprüche nach 100 Jahren der Besatzung erlöschen. Gibt es sowas ähnliches auch hier? Ich meine, entsprechende Meldungen (allerdings in die andere Richtung) schon gelesen zu haben, bin mir aber nicht sicher.

Gruß,
DpB
 
ja gibt es indirekt. ein titelanspruch hat immer der besitzer und der ehemalige besitzer. die kinder ehemaliger besitzer erben nur noch einen schwachen anspruch, wenn die den nicht per krieg untermauern, wird der dann nicht mehr vererbt.

bei ck sinds also keine jahre, sondern generationen. in der dritten generation sind alle nicht umkämpften titelansprüche dritter fort.
 
Ich glaube, das passt bei mir nicht...
Die betroffenen Baronien sind ja garnicht in meinem Besitz. Mir gehört die Grafschaft, die Baronie aber irgendjemand ganz anderem. Dieser "ganz andere" muss gar keinen Krieg führen (seine Ansprüche sind ja schon erfüllt), sondern im Gegenteil müsste ich ihm den Krieg erklären, um die Baronie zu bekommen.

Gruß,
DpB



ja gibt es indirekt. ein titelanspruch hat immer der besitzer und der ehemalige besitzer. die kinder ehemaliger besitzer erben nur noch einen schwachen anspruch, wenn die den nicht per krieg untermauern, wird der dann nicht mehr vererbt.

bei ck sinds also keine jahre, sondern generationen. in der dritten generation sind alle nicht umkämpften titelansprüche dritter fort.