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unmerged(189917)

Sergeant
8 Badges
Jan 9, 2010
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  • Crusader Kings II
  • Europa Universalis III
  • Divine Wind
  • Heir to the Throne
  • Europa Universalis III Complete
  • Europa Universalis III Complete
  • Europa Universalis: Rome
  • Warlock: Master of the Arcane
Hallo,

ich habe mal kurz nach seiner Geburt angefragt und da noch die Option gehabt. Also wenn ich z.B. den König von Schweden fragte wegen eines Verlöbnisses dann hätte ich meinen Sohn noch auswählen können. Seit 2 oder 3 Jahren geht das aber gar nicht mehr. Was habe ich dann von meinem Sohn. Er hat als Titel übrigens nur eine Stadt. Ich bin doch sein Vater bzw. Vormund. Warum kann ich ihn nicht verloben?

mfG

Wenn ich ihm die Stadt nehme kann ich wieder über ihn verfügen. Ist das der Grund?
 
Last edited:
Du kannst das Problem umgehen (bzw um 16 Jahre aufschieben), indem Du sie mit einem neugeborenen aus dem eigenen Hofstaat verlobst.

Da sie eine solche Verlobung nicht von selber lösen, scheibst Du damit ihre eigentliche Heirat um maximal 16 Jahre hinaus. Solltest Du vor Ablauf der 16 Jahre sterben und der Nachkomme das Reich erben (somit Dein neuer Charakter werden), kannst Du das Verlöbnis selber brechen, ohne irgendwelche negativen Konsequenzen. (Verlöbnisse innerhalb des eigenen Hofstaats zu brechen macht niemanden unglücklich, bis auf das arme Mädel was als Scheinpartner herhalten musste :) )
 
Du kannst das Problem umgehen (bzw um 16 Jahre aufschieben), indem Du sie mit einem neugeborenen aus dem eigenen Hofstaat verlobst.

Da sie eine solche Verlobung nicht von selber lösen, scheibst Du damit ihre eigentliche Heirat um maximal 16 Jahre hinaus. Solltest Du vor Ablauf der 16 Jahre sterben und der Nachkomme das Reich erben (somit Dein neuer Charakter werden), kannst Du das Verlöbnis selber brechen, ohne irgendwelche negativen Konsequenzen. (Verlöbnisse innerhalb des eigenen Hofstaats zu brechen macht niemanden unglücklich, bis auf das arme Mädel was als Scheinpartner herhalten musste :) )

naja, von dem prinzip bin ich nicht sehr überzeugt. ich gucke während der ersten 16 jahre immer mal, was v.a. große reiche so an frischlingsgeburten anbieten. verlöbnisse mit prinzessinnen sind auch als graf machbar - wenn der bengel und die erwählte erstmal 16 sind, kriegt man sie ohne vorherige verlobung nicht mehr in eine ehe, da spielt dann deren papa nicht mehr mit. und ein bündnis mit frankreich und dem HRE sind für einen kleinen portugiesischen grafen am rande der großen sultanate die beste versicherung...