Ich habe es noch nicht ausprobiert, aber ich habe gelesen, dass das Erbrecht von Wahlmonarchien (Ich spiele auf englisch und weiß deshalb nicht wie es übersetzt wird, aber es geht um all die Erbrechte mit einer Wahl) das Standard-Erbrecht überschreibt.
Angeblich kann man das Wahlrecht von Herzogtümern auch auf Wahlmonarchie ändern... und sämtliche Grafschaften in dem Herzogtum, die auch vom alten Herzog gehalten wurden, werden an den neuen Herzog vererbt. Wenn man sich also mit seinen Grafschaften auf zwei Herzogtümer beschränkt (oder den Malus von mehr als zwei Herzogtümern in Kauf nimmt) kann man damit versuchen, all seine Grafschaften an das selbe Kind zu vererben.
Der Nachteil ist natürlich, dass man dafür die Wahl gewinnen muss, aber wenn einem alle Grafschaften im Herzogtum gehören, ist man der einzige Wähler und kann effektiv seinen Erben designieren.
Wie gesagt, ich habe es selbst noch nicht getestet, aber es wäre einen Versuch wert.